Wir bewahren die Mendiger Linde.
Seit rund 275 Jahren steht die alte Winterlinde in der Fallerstraße in Obermendig. Jetzt will unser frisch gegründeter Verein das gesamte Grundstück rund um die Linde durch eine gemeinsame Spendenaktion kaufen – um ihren Fortbestand dauerhaft zu sichern.
Winterlinde (Tilia cordata) · Fallerstraße 10a, Obermendig
Wir wollen das gesamte Grundstück rund um die Linde kaufen
Der einzige Weg, den Fortbestand der Linde dauerhaft zu sichern, ist der Kauf des kompletten Grundstücks in der Fallerstraße – also etwas mehr als nur die Fläche unter dem Baum – durch eine gemeinsame Spendenaktion. Dafür bleiben uns nur sechs Monate.
„Lassen Sie uns gemeinsam ein Stück Natur und Ortsgeschichte erhalten. Retten wir die Linde in Obermendig."
Die Linde in der Fallerstraße
Ein ortsbildprägendes Naturdenkmal mitten in Obermendig – seit Generationen stiller Zeuge der Dorfgeschichte.
Standort
Fallerstraße 10a, Obermendig, Stadt Mendig (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz).
Baumart & Alter
Winterlinde (Tilia cordata), nach Schätzungen von Sachverständigen rund 250–275 Jahre alt.
Schutzstatus
Geschützt nach der Baumschutzsatzung der Stadt Mendig (§ 4 Abs. 1), in Kraft seit Anfang 2023.
Warum dieser Baum besonders ist
Mit ihrem mächtigen, weit ausladenden Kronendach ist die Linde weithin sichtbar und gilt als eines der prägendsten Naturdenkmäler des Mendiger Ortsteils Obermendig. Sie hat mehrere Generationen von Anwohnerinnen und Anwohnern begleitet – als Schattenspender, Treffpunkt und Wahrzeichen. Sachverständige haben ihre Standsicherheit mittels Georadar-Messung und Schall-Tomographie untersucht und bestätigt, dass der Baum trotz naher Bebauung erhalten werden kann.
Wie aus einer Fällgenehmigung eine Bürgerbewegung wurde
Die wichtigsten Stationen im Einsatz für den Erhalt der Linde.
Die Linde wird gepflanzt
Nach heutigen Schätzungen ist der Baum rund 250–275 Jahre alt und damit deutlich älter als jedes umliegende Gebäude.
Baumschutzsatzung der Stadt Mendig tritt in Kraft
Die neue Satzung stellt besonders wertvolle Bäume im Stadtgebiet unter Schutz – Ausnahmen bleiben auf Antrag möglich.
Fällantrag im Zuge eines Bauvorhabens
Der Grundstückseigentümer der Fallerstraße 10a beantragt eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung, da ein geplantes Bauprojekt ohne Entfernung des Baumes nicht umsetzbar scheint.
Bürger starten Online-Petition
Engagierte Bürgerinnen und Bürger rufen die Petition „Erhalt des Lindenbaums in der Fallerstraße" ins Leben.
311 Unterschriften an den Bürgermeister übergeben
Im Rahmen einer Stadtratssitzung wird eine erste Unterschriftenliste an Bürgermeister Hans Peter Ammel übergeben.
Unabhängiges Gutachten zur Standsicherheit
Georadar-Messungen und Schall-Tomographie belegen: Der Baum kann trotz Bauvorhaben erhalten bleiben.
Stadtrat lehnt Fällgenehmigung ab
Einstimmig, bei einer Enthaltung, entscheidet sich der Mendiger Stadtrat gegen die Fällung der Linde.
Petition erreicht 551 Unterschriften
Der breite Rückhalt aus der Bevölkerung zeigt: Die Linde ist der Ortsgemeinschaft wichtig.
Kreisrechtsausschuss bestätigt die Entscheidung
Der Rechtsausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz bestätigt die Ablehnung der Fällgenehmigung. Der weitere Rechtsweg bleibt möglich.
Gespräch mit den Eigentümern – sechs Monate für den Kauf
Um die Linde zu retten, setzen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit den Grundstückseigentümern, die den Baum fällen wollten, gemeinsam an einen Tisch. Dabei wird vereinbart, dass sechs Monate Zeit bleiben, um das gesamte Grundstück rund um die Linde zu kaufen und den Baum damit dauerhaft zu sichern.
Gründung des Vereins Lindenbaum Mendig e.V.
Damit der Schutz der Linde dauerhaft und unabhängig von Einzelpersonen gesichert ist, gründet sich der Verein – mit dem Ziel, das gesamte Grundstück rund um die Linde per Spendenaktion zu erwerben. Dafür bleiben sechs Monate Zeit.
Unser Ziel: die Linde für die nächsten Generationen sichern
Der Lindenbaum Mendig e.V. entstand aus einer gemeinnützigen Bürgerinitiative in Obermendig. Wir setzen uns unabhängig von Bauvorhaben und politischen Mehrheiten dauerhaft für den Erhalt des Baumes ein.
- 1Grundstückserwerb. Kauf des Grundstücks in der Fallerstraße per gemeinsamer Spendenaktion, um den Fortbestand der Linde dauerhaft zu sichern.
- 2Schutz & Pflege. Regelmäßige fachliche Begutachtung von Baumzustand und Standsicherheit in Abstimmung mit der Stadt Mendig.
- 3Öffentlichkeitsarbeit. Information der Bevölkerung über den Wert des Naturdenkmals und aktuelle Entwicklungen.
- 4Ortsgeschichte bewahren. Dokumentation der Geschichte der Linde und ihrer Bedeutung für Obermendig.
- 5Vernetzung. Zusammenarbeit mit Stadtverwaltung, Naturschutzbehörden und weiteren Bürgerinitiativen.
Vorstand
Der Verein 'Lindenbaum Mendig' wurde am 30.07.2026 beim Amtsgericht Koblenz in das Vereinsregister unter der Nr. 22518 eingetragen. Zur Gemeinnützigkeit liegt eine gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach Abgabenordnung vor.
Mitglied werden – gemeinsam mehr bewirken
Je mehr Mitglieder, desto stärker unsere Stimme für den Erhalt der Linde.
Vereinsmitgliedschaft
- Vereinsnewsletter
- Einladung zur Jahresversammlung
- Stimmrecht bei Beschlüssen
- Teilnahme an Pflegeaktionen & Führungen
Lieber einmalig spenden?
Auch ohne Mitgliedschaft können Sie unsere Arbeit für den Erhalt der Linde mit einer Spende unterstützen – für Gutachten, Pflegemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.
Für Spenden Kontakt aufnehmenNeuigkeiten rund um die Linde
Verein gegründet: Ziel ist der Grundstückskauf
Lindenbaum Mendig e.V. hat sich gegründet, um das gesamte Grundstück rund um die Linde per Spendenaktion zu erwerben und ihren Fortbestand dauerhaft zu sichern. Für die Kampagne bleiben sechs Monate Zeit.
Stadtrat lehnt Fällgenehmigung ab
Am 19. März 2024 entschied der Mendiger Stadtrat einstimmig (bei einer Enthaltung), die beantragte Fällgenehmigung für die Linde in der Fallerstraße abzulehnen – gestützt auf ein unabhängiges Standsicherheitsgutachten.
551 Unterschriften für den Erhalt
Die Online-Petition „Erhalt des Lindenbaums in der Fallerstraße" sammelte bis Ende Januar 2024 insgesamt 551 Unterschriften aus der Bevölkerung.
Kreisrechtsausschuss bestätigt Entscheidung
2025 bestätigte der Rechtsausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz die Ablehnung der Fällgenehmigung. Der Ausgang eines möglichen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleibt abzuwarten.
Sprechen Sie uns an
Adresse
Lindenbaum Mendig e.V.
Thürer Weg 4a
56743 Mendig